Im Rahmen einer Pressekonferenz des Climate Change Center Austria (CCCA) am 23. April 2018 in Wien präsentierte CCCA-Obmann Gerhard Wotawa (ZAMG) gemeinsam mit drei WissenschafterInnen der Universität Graz – Karl Steininger, Gottfried Kirchengast und Eva Schulev-Steindl – die Stellungnahme der österreichischen KlimaforscherInnen zum Entwurf der Klima- und Energiestrategie des Bundes sowie zur Umsetzung des Klimaschutzgesetzes. KlimawissenschafterInnen an Universitäten und anderen Forschungseinrichtungen sehen hohen Handlungsbedarf, wenn die gesetzten Klimaziele auch tatsächlich erreicht werden sollen.
Karl Steininger: „Klimaschutz ist ein besonders wichtiger wirtschaftlicher Innovationsmotor, der Lebensqualität und Wohlstand sichert, jedoch klare Rahmenbedingungen benötigt, die wir schaffen müssen.“
Während die EU ihre Treibhausgasemissionen in der aktuellen Dekade bereits deutlich gegenüber den 1990er Jahren abgesenkt hat, liegt Österreich unverändert am gleichen Emissionsniveau. Die österreichischen Klimaforschende begrüßen daher, dass die Bundesregierung die Erstellung der Klima- und Energiestrategie (KES) eingeleitet und nun den Diskussionsprozess dazu eröffnet hat, damit die großen Chancen des Klimaschutzes auch in Österreich genutzt werden können. Gleichzeitig weisen sie jedoch eindringlich darauf hin, dass die im Entwurf der KES verankerten Maßnahmen die Erreichung der festgelegten Klimaziele nicht gewährleisten. Erforderlich wäre allem voran „die klare Verankerung von Instrumenten, Maßnahmen, Zuständigkeiten, Zeitplänen, Umsetzungsmonitoring und der Finanzierung“, so die ForscherInnen in ihrer Stellungnahme.
Für eine kostengünstige Erreichung der Ziele könne insbesondere eine sozial-ökologische Steuerreform, wie sie seit der Präsentation der KES auch politisch diskutiert wird, genutzt werden. Es wäre vorteilhaft, den Prozess zur Gestaltung dieser Reform in der Strategie zu verankern. Steuer- und Budgetpolitik wären insgesamt viel stärker als bisher auch auf Klimaschutz und die Transformation zu einer nachhaltig wirtschaftenden und klima-robusten Gesellschaft auszurichten.
Generell bemerken die KlimaforscherInnen, dass die im Entwurf der KES festgelegten Ziele – eine Emissionsreduktion von 36 Prozent – zu wenig ambitioniert sind, um zu den Zielen des Pariser Klimavertrages (Begrenzung der Erderwärmung auf unter 1,5-2 Grad gegenüber dem vorindustriellen Niveau) angemessen beizutragen. Denn „unsere Arbeiten zeigen, dass wir dafür von 2005 bis 2030 um die 50 Prozent erreichen sollten, um in den verbleibenden 20 Jahren bis 2050 auf die erforderlichen rund 90 Prozent Reduktion kommen zu können.“
Die Zusammenschau der in der KES enthaltenen nationalen Ziele lässt sogar einige Fragen in Bezug auf die Erfüllung der unionsverbindlichen Ziele der EU offen. „Das in der KES genannte Ziel der Energieeffizienzverbesserung um 25 bis 30 Prozent gegenüber 2015 dürfte sich hinsichtlich eines angemessenen Beitrags Österreich zum gemeinsamen Ziel der Kommission einer unionsweiten Effizienzverbesserung von 30 bis 35 Prozent bis 2030 als nicht ausreichend erweisen“, befürchten die Forscher. Gemäß der Szenarien der Kommission liege der Beitrag Österreichs ebenfalls bei rund 30 bis 35 Prozent.
Außerdem weisen die WissenschafterInnen darauf hin, dass die Ziele des österreichischen Klimaschutzgesetzes (KSG) bis 2050, und nicht wie bisher nur bis 2020 festgelegt und entsprechend ambitioniert sein sollten. Andere Länder sind hier weiter: So Deutschland mit dem „Klimaschutzplan 2050“ oder Schweden, das seit heuer ein Klimaschutzgesetz hat, welches die Klimapolitik der Regierung ausdrücklich an langfristige, konkret vom Parlament festzulegende Ziele bindet.
Zudem sollten die Verantwortlichkeiten von Bund und Ländern für die Erfüllung der Klimaziele im KSG klarer geregelt und zugeordnet werden. Zum Beispiel könnten die jährlichen Reduktionsziele nicht nur, wie derzeit, allgemein auf Österreich bezogen werden, sondern nach vorherigen Verhandlungen dem Bund und den einzelnen Ländern konkreter zugeordnet werden.
Besonders betonen die Forschenden, dass Klimaschutz eine enorme Chance für Innovation sei. „Der notwendige Übergang in eine nahezu treibhausgas-emissionsfreie und klimagerechte Wirtschaft und Gesellschaft ermöglicht verbesserte Lebensqualität und Wohlstand. GreenTech ist der Wachstumsmarkt der Zukunft.“ Um diese Chancen zu nutzen, und international nicht den wirtschaftlichen Anschluss an die Vorreiter zu verlieren, sind dafür auch in Österreich klare gesetzliche Rahmenbedingungen mit klaren Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten, dazu wirksame Umsetzungsmaßnahmen, klare Zeithorizonte, eine entsprechende Finanzierung sowie ein Umsetzungs-Monitoring zentral.
Wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstandort als Voraussetzung für nachhaltige Entwicklung
Die geplante Verankerung eines Staatsziels zum „wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort als Voraussetzung für Wachstum und Beschäftigung“ sei im Kontext des Klimaschutzes als falsches Signal zu werten. Zielt sie doch juristisch darauf ab, das bereits seit Langem verfassungsrechtlich verankerte Staatsziel über den umfassenden Umweltschutz auszuhebeln bzw. zu neutralisieren. Dies kann vor allem bei den zahlreichen im Umwelt- und Klimaschutzrecht vorgesehenen Interessenabwägungen bedeutsam sein. „Wirtschaft kann jedoch nur unter Berücksichtigung der Beschränktheit natürlicher Ressourcen zum nachhaltigen Wohlergehen der österreichischen Bevölkerung beitragen.“ Es sollte daher auf einen „wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort als Voraussetzung für nachhaltige Entwicklung“ abgestellt werden.
Montag, 23.04.2018